Werden.- Wilhelm Ferdinand Freiherr von Galen, Herr zu Dinklage usw., hochfürstlich münsterischer Erbkämmerer, macht bekannt, dass Abt Cölestin ihn nach dem Tod seines Vaters Franz Wilhelm laut eingerückter Urkunde mit den Gütern Linkamp im Kirchspiel Ameke, Honfeld im Kirchspiel Werne und Galenshove zu Herborn zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch Lic. iur. Johann Franz Contzen huldigen lassen. Anwesend waren Lic. iur. Johann Heinrich Hörster, kurpfälzischer Rat und Referendar und Johann Duden, Schöffe des Landgerichts Werden.-Es siegelt der Bevollmächtigte. - Or., Papier, Petschaft unter Papierdecke, Unterschrift des Bevollmächtigten