Anspruch auf Befreiung von der Forderung der Appellaten nach Zahlung von 400 Talern für entwendete Schweine, die Wilhelm Halffwin zu Schleiden, Johann Nack und Gotthard Wolff zu Schleiden von „der gemeiner Landstraßen“ in die Herrlichkeit Laurenzberg (Hzm., Amt und Kr. Jülich) getrieben haben sollen.
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AA 0627, 4017 - N 2/12
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1590 - 1592 (1584 - 1638)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm Joenen, wohnhaft im Gericht zu Baesweiler, und Emund Rost als Vormünder der Kinder (Johann und Catharina) des Johann Nack von Neuhaus (Neuhausen) und Konsorten: Wilhelm und Eva Kriechel, Witwe des Gotthard Wolff, Schleiden (Kr. Jülich), (Bekl.) Beklagter: Winandt von der Hardt, Rentmeister und Schultheiß zu Monschau (Hzm. Jülich; Kr. Monschau), und Konsorten: Peter Nobis, Linnich (Hzm. Jülich, Amt Boslar; Kr. Jülich), (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann von Vianden 1590 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius [1579] 1590 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Werner von Berchem (Bergheim), Vogt des Amts Jülich, und Dr. Heinrich Codonaeus als fürstl. jül. Kommissare 1584 - 2. RKG 1590 - 1592 (1584 - 1638) Beweismittel: Bd. I: Vormundbestellung für die unmündigen Kinder des Johann Nack und seiner Frau Cäcilia durch Dietrich Grein, Vogt des Amts Wilhelmstein, und die Schöffen des Gerichts zu Linden 26. Mai 1587 (Q 1). Privilegium de non appellando für Jülich (600 Gulden) 1566 (Q 10). 1 Beilage aus RKG Münster 3658 (M 1826/4815) in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Minden und die Holzgeschworenen zu Minden ./. fürstl. Fiskal zu Minden, Helmig Krause und die übrigen Einwohner der Bauerschaft Stemmer 1638 (40f.) Bd. II: Zeugenaussagen (mehrfach). Beschreibung: 2 Bde., 14 cm, 482 Bl.; Bd. I: 41 Bl., lose; Q 1 - 19, Prozeß sehr unvollständig: es fehlen Q 2, 4, 6, 7, 14, 15, und 17 - 19; 4 Beilagen; Bd. II: 441 Bl., gebunden; Q 20 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:51 MESZ