Wilhelm, Herzog zu Jülich, Kleve und Berg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, verspricht, die Regelung der strittigen Grenzfragen zwischen Münster und seinen Landen, wie sie im Art. 13 der Kapitulation seines Sohnes Johann Wilhelm, Koadjutors zu Münster, enthalten ist, am 3. August in Angriff zu nehmen und bis Reminiscere zu beenden, andernfalls die Kapitulation ungültig wird. Siegelankündigung und Unterschrift des Herzogs.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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