Verkauf einer Erbrente
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E1 A 58
Vorl. Nr.: 63
58
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Aldenhoven
1. März 1507
Enthält: Jorden Bruyer von Aldenhoven (-hoyven) und seine Frau Heylken verkaufen gemeinsam gegen eine Summe Geld an Peter Sobbe(n) von Aldenhoven und dessen Frau Fye eine Erbrente von 6 Mark Kölnisch, zu bezahlen in der in der Stadt Jülich (Guylich) gängigen Währung jährlich auf St. Peterstag ad Cathedra [22. Febr.] . Zum Unterpfand setzen sie ihr Haus, gelegen up der Baiehe binnen Aldenhoven, vorne und an der einen Seite neben Johan Pynns, belastet mit 8 Mark jährlich an Junker Koyn Gryn und 4 Mark an Johan Kloekyns Kinder, weiter noch einen grasshoff, gelegen vor Aldenhoven, wo man nach Pattern (-ren) geht, an der einen Seite neben Grunter und an der anderen neben Wilhelm Hennes, belastet mit 1 Mark 1 Schilling an den Baumeister (buwe-) . Im Falle der Nichtzahlung können Peter und Fye sich des Unterpfandes mit Hilfe von Richter und Schöffen zu Aldenhoven bedienen.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Schöffen der vesten Aldenhoven mit ihrem Schöffentumssiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:03 MEZ