Kraft und Albrecht von Hohenlohe bevollmächtigen Deutschmeister Jost von Venningen als Pfandinhaber des Sees bei Wolkshausen, den Streit mit Probst Konrad von der Kere und dem Kapitel des Stifts St. Johann zu Haug als Vertreter des Dorfs Wolkshausen wegen dieses Sees zu schlichten. - S = A1.

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Staatsarchiv Nürnberg