Gleichzeitige, vom Notar Gregorius Lamperti beglaubigte Kopie der fehlenden Originalausfertigung: Franciscus tt. sancte Susanne S. R. E. presb. card., eps. Vulterran., in unten genannter Sache vom heiligen Stuhl bestellter Richter und Exekutor, teilt allen "locorum ordinarii" und ihren Generalvikaren und Officialen sowie allen Kapiteln aller Kathedral-, Metropolitan- und Kollegiatkirchen, an denen Theodoricus Zcan, Kleriker der Mainzer Diözese, Kanonikate, Pfründen und kirchliche Beneficien innehat oder später erhalten wird, mit, daß ihm von Theodoricus Zcan die inserierte Urkunde Papst Innocenz' VIII. von 1489 Mai 30 mit der Bitte um Exekution vorgelegt wurde, und befiehlt ihnen, binnen 6 Tagen dem genannten Theodoricus Zcan die Einkünfte aller genannten Kanonikate, Pfründen und anderer Beneficien, ausgenommen die täglichen Distributionen (Präsenzen), ständig zu entrichten, als wenn er persönliche Residenz hielte, ohne ihn zur Residenz zu verpflichten. Mit der weiteren Exekution beauftragt er alle Kleriker der Städte und Diözesen, in denen Theodoricus bepfründet ist.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg