Dilemma im Krankenhausbereich
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 D921028/109
C921028/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/003 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1992 >> September 1992
Samstag, 12. September 1992
Der größte Teil der Einsparungen bei der Gesundheitsreform der Bundesregierung geht zu Lasten der Krankenhausträger. Wie stellt sich die Landesregierung zum Dilemma der Krankenhausträger ? TEUFEL: Das Land ist bereit, sich bei der Strukturreform im Gesundheitsbereich finanziell zu beteiligen und spricht sich für die Beschränkung der Ausgaben für Arzneimittel aus. THIERINGER: Die Gesundheitsreform ist in Wirklichkeit nur ein Kostenverschiebungsgesetz. SOLINGER: Die Krankenhäuser müssen versuchen, eine Kostendämpfung zu erreichen und sie müssen eine Strukturreform bei der Entlohnung durchsetzen. HEHRMANN: Die Kosten bei der Versorgung von Schwer- und Krebskranken steigt ständig. Eine Verringerung der Kostenerstattung würde für die Krankenhäuser zu erheblichen Problemen führen. BÜHL: Das Diakoniewerk wäre völlig überfordert, wenn es die Verluste im Betriebskostenbereich des Diakonissenkrankenhauses in Stuttgart finanziell übernehmen müßte. THIERINGER: Es besteht die Gefahr, daß es zu einer Verschiebung bei den Versorgungsleistungen kommen könnte.
SDR 1
0:07:25; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Bühl, Christian
Hehrmann, Rainer
Thieringer, Rolf; Kommunalpolitiker, Bürgermeister, Sportfunktionär, 1927-
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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