Erlaß von Städte- und Gemeindeverfassungen
Vollständigen Titel anzeigen
Rep. 29, Nr. 0049
01.03.20. Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsun Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund
Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund >> 01. 01.03.20.01. Gesetze, Statuten, Anordnungen, Verfügungen und Instruktionen >> 01.01. 01.03.20.01.01. Gesetze, Anordnungen und Instruktionen der Landesherren und übergeordneter Behörden
1852 - 1853
Entwurf einer Königlichen Verordnung über die ländliche Gemeinde- und Polizeiverfassung in Neuvorpommern und Rügen.- Denkschriften des Provinziallandtages über die Gesetzentwürfe zur ländlichen Gemeindeverfassung in der Provinz Pommern vom 29. September 1852, zur Kreisordnung vom 1. Oktober 1852 und zur Provinzialordnung vom 29. September 1852.- Instruktion zur Ausführung der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund (Archivtektonik)
- Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund (Bestand)
- 01. 01.03.20.01. Gesetze, Statuten, Anordnungen, Verfügungen und Instruktionen (Gliederung)
- 01.01. 01.03.20.01.01. Gesetze, Anordnungen und Instruktionen der Landesherren und übergeordneter Behörden (Gliederung)