Albrecht Eisenhut (Ysenhut) bekundet: Er hat sich eidlich verpflichtet, nicht mehr gegen die von Hall zu sein und in Streitsachen mit Haller Bürgern vor dem Schultheiß zu Hall Recht zu nehmen. Bei Angriffen, an denen er führend beteiligt ist (daz ich der sache hauptman were), will er den Haller Bürgern entstandenen Schaden in Monatsfrist ersetzen; ist er helfend beteiligt, will er seinen gesamten [Beute-] Anteil ausliefern.