Die Brüder Gottfried und Johann von Eppstein-Münzenberg schließen unter Mitwirkung ihres Vetters Philipp von Eppstein-Königstein einen Erbvertrag, demzufolge Gottfried das väterliche Erbe, nämlich die Herrschaften und Grafschaften Eppstein, Münzenberg, Diez und Weilnau erhält, dafür aber seinem Bruder Johann, welcher binnen Vierteljahresfrist in den geistlichen Stand zu treten verspricht, eine Rente von 200 Gulden aus der Kellerei Eppstein mit einer Hypothek auf das Schloss Epppstein zusichert. Johann behält sich dagegen die Erbfolge für den Fall des kinderlosen Ablebens Gottfrieds vor.