Zwischen Wessel Stockhorst, Rektor der Frühmesse zu Xanten, und den Gebrüdern Reiner und Hermann Telmans war Streit entstanden wegen einer Erbjahrrente von 2 alten Schilden, die + Hillicken Smachtz aus dem halben Hof ingen Dale zu Behuf der Frühmesse in Xanten gegeben hatte. Nun ist man gütlich übereingekommen, dass die Gebrüder dem Priester Wessel und seinen Nachfolgern als Rektoren der Frühmesse zugestehen, dass diese den einen alten Schild aus jenem Hof behalten, wie ihn Wessel bisher gebrauchte und der Hausmann inghen Dale ihm schuldet, und den anderen Schild sollen die Gebrüder und ihre Erben haben, sofern Wessel nicht nachweisen kann, dass er diesen in Gebrauch hatte. Die Gebrüder sollen auf Gesinnen des Rektors den einen Schild zugunsten der Frühmesse auftragen und Währschaft leisten. Dieser Schied ist in Gegenwart der Parteien, die ihn gebilligt haben, durch ihre Freunde Hermann Telmans, Richter zu Stravelen, Meister Hermann Hoebrück, Lambert von Orsoy, Franz Bitter, Gerit Praeust u.a. ausgesprochen worden. Zum Zeugnis haben die Parteien und Schiedsleute ihre Handzeichen hierunter gesetzt. Dieser Vertrag ist mit Zustimmung Lamberts von Orsoy, des Bevollmächtigten des Kapitels von Xanten, geschlossen. ... 1531 op manendach na dem sondach Vocem iocunditatis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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