Prior Antonius und die übrigen Definitores des Generalcapitels bestätigen die durch die Prioren der Häuser zu Mainz und Köln festgesetzte Grenze des Karthäuserklosters zum Vogelsang, gestatten eine Erweiterung derselben am ersten Tage der Kapitelstage und bei Anwesenheit vornehmer Gäste und erlauben dem Prior, dreimal jährlich seinen Procurator nach auswärts zu verschicken. Dat. sub sigilio Majoris Domus Carthusiae a. 1480 3. die Maji.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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