Papst Alexander V. verleiht der Klosterkirche Seligenthal für alle, welche dieselbe alljährlich an den Festen der daselbst besonders verehrten heiligen Bekennern Franziscus und Antonius und zum Anniversar der Kirchweihe sowie innerhalb der nächsten 8 Tage, bußfertig und nach abgelegter Beichte besuchen, einen Ablass von 40 Tagen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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