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Hermannus Grevinckhoff, sigillifer curie Monasteriensis und bischöflich Münsterscher Generalvikar, bezeugt, dass Cristina de Wulffem, castrensis in Rene, zu ihrem Seelenheil und dem ihrer Schwestern Lutgardis, Mettegundis und Jutmodis und ihrer Eltern Frederici de Wulffem und seiner Gattin Elizabeth für eine Vikarie am Altar der beiden Johannes und der hl. Katharina oder einem anderen neu zu errichtenden Altar zu Ehren Commendationis beate Marie virginis, Petri et Pauli et sancti Lamberti in der Pfarrkirche zu Rene die folgende Stiftung gemacht hat: das Erbe Jurdingeshues, Bauerschaft Hoenhorst, und einen Kotten in der Bauerschaft Astorpe, beide Kirchspiel Rene; die jährliche Lieferung von 3 Molt Winterroggen Rheiner Maß und eines Pachtschweins vom Hof Hinrekinck, Bauerschaft Eelte, zwischen Martini und Weihnachten in die Stadt Rene, einen Acker bei der Stadt Rene von 2 Molt Gerstensaat Rheiner Maß, einen Garten und das Recht, zwischen Gregor und Martini 2 Kühe auf ihre Weide bei Rene einzutreiben. Die Stifterin behält sich das Präsentations- und Patronatsrecht für sich und ihre Nachkommen vor. Dreimal in der Woche muss der Vikar für die Stifterin und ihre Familie Messe lesen. Er soll auch bei den monatlichen Exequien in der Kirche und bei den freitäglichen Antiphonien auf dem Friedhof Rene für den verstorbenen Johannes Gruter zugegen sein und gegebenenfalls mit Beichthören und Sakramentspenden den Pfarrer vertreten. Der Vikar darf die Güter und Einkünfte der Vikarie ohne Zustimmung des Patrons nicht vertauschen oder entfremden. Für Licht, Wein und Brot vom Altar muss er selbst sorgen. Die Urkunde soll in Bentlage verwahrt werden. Der Aussteller (1), der Archidiakon Johannes Valcke (2) und der Pfarrer in Rene, Macharius (3), geben ihre Zustimmung und siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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