Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern bestätigt dem Kloster Gotteszell gemäß der geltenden Polizeiordnung und auf der Grundlage einer im Jahr 1619 von seinem Vater Herzog Maximilian [I.] vorgenommenen Bewilligung das Recht, Bier zu brauen und dieses zu verkaufen bzw. auszuschenken; S: Kurfürst Ferdinand Maria v. Bayern