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Dr. jur. Albert Henrich von der Beck, fürstlich-münsterischer Stadtrichter und Richter am Gogericht Ahlen, bezeugt, dass am 9. Dezember 1762 vor ihm Johann Caspar Steinbicker als Rezeptor des Kirchspiels Altahlen, ferner die Kirchspielsprovisoren Bernd Henrich Wisseling und Johann Dirck Heumann, der dortige Bauerrichter Schulte Brockhausen sowie die Zeller Johann Pöling, Heinrich Bruggeman und Matthis Conderman erschienen und angaben, dass sie zur Abführung der von der Alliierten Armee geforderten und bezahlten Kontributionsgelder vom Domkapitular Graf Burchard von Merveldt behufs der Obedienz Senden eine Summe von 100 Reichstaler in kursierenden 1/3-Stücken, der Reichstaler zu 28 Schillingen münsterisch gerechnet, gegen 4% Zinsen aufgenommen und empfangen haben. Als Unterpfand bennen sie ihre und der Kirchspielshausleute Habe und Güter. Zeugen: Franz Schulte Vögeling und Gerichtsvogt Johann Henrich Oistermann. Ankündigung des Gerichtssiegels und der Unterschrift des Gerichtsschreibers. Vermerk aus dem domkapitularischen Protokoll vom 15. März 1763 über die Rekognition der Schuldverschreibung des Kirchspiels Altahlen behufs der Obedienz Ostenfelde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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