Bürgermeister und Rat zu Speyer erklären bei Erneuerung ihrer rechtsrheinischen Gemarkungsgrenzen den angrenzenden Gemeinden Lußheim und Insultheim, dass dadurch ihr Weidgang auf Gütern in Speyrer Gemarkung keineswegs beeinträchtigt werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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