Amts- und Freimeier Johann Hermann Menkhausen, später Meier zu Wistinghausen ./. Lippische Regierungskanzlei und Rentkammer, sowie den Amtmann Meyer zu Oerlinghausen wegen 1. Appellation gegen das Urteil 1. Instanz; 2. des Verbots, 14 Eichen zu fällen, sowie wegen Rückforderung einer von der Rentkammer beschlagnahmten Mühle

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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