Papst Leo X. bewilligt dem Erzbischof Hermann von Köln, welcher nur erst zum Subdiakon geweiht, daß ihm an einen und demselben Tag und auch außer den gehörigen Zeiten die Orden als Diakon und Priester erteilt werden mögen. d. Rome, sub annulo piscatoris, die 26. Juny 1515, pont. anno III.