Wolfgang II. Graf zu Hohenlohe, Herr zu Langenburg etc., tauscht durch Vermittlung Johann Philipps von Crailsheim zu Hornberg und unter dem Vorbehalt einer auf zehn Jahre befristeten Wiederkaufsoption sein auf 18.000 fl rh veranschlagtes Drittel an dem Oberen und Unteren Schloss zu Vellberg samt Zubehör (Verweis auf Register in U 2859) mit Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall gegen deren mit 8.000 fl rh veranschlagtes Schloss Bartenau in Künzelsau samt zahlreicher innerhalb und außerhalb des Orts gelegener Güter und Gefälle sowie 10.000 fl Bargeld, die bis Cathedra Petri (22. Februar) 1599 ihm, Graf Wolfgang, angewiesen sein müssen. Die Stadt räumt diesem außerdem das Recht ein, bei einem etwaigen Rückkauf der genannten vellbergischen Güter zugleich ihre von den Vellberg'schen Eigentumserben erworbenen Güter und Rechte (= U 2848, 2854) und obendrein auch das Amt Honhardt an sich zu lösen. Bis zum Ende der zehnjährigen Rücklösungsfrist steht der Stadt freie Verwaltung der vellbergischen Güter und - mit Vorwissen des Grafen - das Recht des Verkaufs einzelner Liegenschaften oder Rechte zu. Die Künzelsauer Güter, die vom Stift Comburg zu Lehen rühren, sollen durch Hohenlohe künftig als Afterlehen besessen werden, wobei der zum Empfang berechtigte Lehenträger aus den Bürgern der Städte Weikersheim, Ingelfingen oder Langenburg zu bestimmen ist. Sollte die Übertragung der Künzelsauer Güter auf Hohenlohe - aus welchen Gründen auch immer - jemals hinfällig oder angefochten werden, verpflichtet sich die Stadt zur Erstattung des gegenwärtigen Tauschwerts von 8.000 fl in bar an die Hohenlohe oder deren Erben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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