Friedrich, Ritter, und Gerhard, Gebrüder von Biere, räumen Markgraf Wilhelm [I.] zu Meißen unter den Bedingungen das Öffnungsrecht an ihrem Schoss Tucheim (Tuchim) ein, mit dem sie ihm gegen alle außer ihrem Erbherren, Erzbischof Albrecht von Magdeburg, zu Dienst sitzen sollen, dass der Markgraf sie beschützt, ihnen 120 Schock Freiberger Münze zahlt und der Vertrag gegenseitig wieder aufgekündigt werden kann.

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Sächsisches Staatsarchiv
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