Die Bischöfe Stephan von Brandenburg, Conrad von Havelberg und Conrad von Lebus transsummieren die im Wortlaut eingerückte Urkunde des Grafen Conrad II. von Wernigerode von 1268 November 20 wegen der Übertragung des Eigentumsrechtes an Schloss und Stadt Wernigerode sowie von jährlich 200 Mark an die Markgrafen Johann II., Otto IV. und Conrad von Brandenburg. Millesimo quadringentesimo quadragesimo tercio Die Mercurii Secunda Mensis Januarii. Siegel der 3 Aussteller
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Die Bischöfe Stephan von Brandenburg, Conrad von Havelberg und Conrad von Lebus transsummieren die im Wortlaut eingerückte Urkunde des Grafen Conrad II. von Wernigerode von 1268 November 20 wegen der Übertragung des Eigentumsrechtes an Schloss und Stadt Wernigerode sowie von jährlich 200 Mark an die Markgrafen Johann II., Otto IV. und Conrad von Brandenburg. Millesimo quadringentesimo quadragesimo tercio Die Mercurii Secunda Mensis Januarii. Siegel der 3 Aussteller
VII. HA, Belehnungen der Landesherren, Grafen von Wernigerode Nr. 103
VII. HA Urkunden
Urkunden >> A. Brandenburgische Urkunden >> A.03 Belehnungen der Landesherren >> A.03.05 Grafen von Wernigerode
1443 Januar 2.
Archivale
Vidimus eines Transsumpts
Riedel, Cod. dipl. Brand. II. 4, S. 279 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:41 MESZ