Gerard von dem Broich (Brugh) verkauft seinen Hof zu Broich bei Bedbur mit allem Zubehör an das Augustinerkloster zu Bedbur unter Vorbehalt der Rechte der beiden Lehnherren nämlich a) des Edelherrn Wilhelm zu Malberg, von welchem 40 Morgen des Hofes lehnrührig sind, und dessen Amtmann Johann Kooyver von Troisdorf, wie dessen Lehnleute Sybrecht v. Weckelheim, Pastor zu Reifferscheid, Johann Hoildenart v. Reifferscheid, Werner v. Bucholz und Hermann von Ulenbusch der Verhandlung beiwohnen, und b) des Jungherrn Johann zu Reifferscheid und zu Bedbur, welchem 13 Morgen des Hofes, auf dem Hoytberg gelegen, lehnpflichtig sind und welcher selbst zugegen ist. D. in festo purificationis b. Marie virg.
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