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Andreas Hesse, Fuldaer Archidiakon der Würzburger Kirche,
beglaubigt in einem vom Notar Hermann Ruschinberg geschriebenen
Transsumpt eine ihm unve...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1451-1460
1453 Juni 8
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Fulde in curia habitationis nostre anno Domini millesimo quadringentesimoquinquagesimotercio die vero Veneris octava mensis Iunii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Andreas Hesse, Fuldaer Archidiakon der Würzburger Kirche, beglaubigt in einem vom Notar Hermann Ruschinberg geschriebenen Transsumpt eine ihm unverdächtige, besiegelte Urkunde, deren Siegel mit Seidenschnüren befestigt ist, des [nunmehrigen] Kaisers Friedrich III. von 1442 August 4. Handlungsort: Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Werner Baldewim, Doktor beider Rechte
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann (Johannes) Ruffer von Fulda, Kanoniker des Klosters Neuenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Andreas Hesse
Inserierte Urkunde von 1442 August 4 [Nr. 906]: Friedrich III., römischer König, Herzog von Österreich, von Steyr, von Kärnten und von Krain und Graf von Tirol, wiederholt auf Bitten des Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Königin, ein Privileg seines Vorgängers [König Sigismund von 1417 Juni 13], in welchem er befiehlt, dass kein Hofrichter, Landrichter oder weltlicher Richter, weil das Hofgericht in den Freiheiten und Privilegien des Klosters nicht genannt sei, Untertanen und Eigenleute des Klosters vor sein Gericht ziehen soll. Klagen gegen Untertanen und Eigenleute des Klosters werden nur vor dem Abt erhoben. Das Hofgericht dient als Appellationsinstanz, wenn der Abt seine Pflicht vernachlässigt. Fälschlich beim Hofgericht anhängig gemachte Klagen werden nach Rücksprache mit dem Abt an diesen überwiesen. Ausstellungsort: Frankfurt. Ankündigung des Majestätssiegels König Friedrichs III.
Hermann Ruschinberg, Kleriker der Diözese Mainz, öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität und Schreiber des Notariatsinstruments.
Schreiber der inserierten Urkunde: Doktor Heinrich Leubing, Protonotar.
Vorliegende Urkunde erinnert an ein Notariatsinstrument, wird jedoch als Transsumpt bezeichnet und trägt auch kein Notarszeichen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.