Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Blasius Schencker und seiner Ehefrau Ursula über 20 Gulden gegenüber Johann Schmetz, Inhaber der Pfründe St. Peter und Paul am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer.