Anspruch auf das alte Wrangengut zu Widdig (Erzstift Köln, Amt Bonn; Rhein-Sieg-Kr.) mit 1,5 Morgen Weingarten. Während der Appellat als ursprünglicher Kläger behauptet, seine Frau habe das Gut von ihrem Vater Johann Wrange und dem gleichnamigen Großvater geerbt und Vischer habe es, als sie unmündig und im Ausland war, in Besitz genommen, gibt der Appellant an, es gekauft zu haben.
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Anspruch auf das alte Wrangengut zu Widdig (Erzstift Köln, Amt Bonn; Rhein-Sieg-Kr.) mit 1,5 Morgen Weingarten. Während der Appellat als ursprünglicher Kläger behauptet, seine Frau habe das Gut von ihrem Vater Johann Wrange und dem gleichnamigen Großvater geerbt und Vischer habe es, als sie unmündig und im Ausland war, in Besitz genommen, gibt der Appellant an, es gekauft zu haben.
AA 0627, 1773 - F 395/1372
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1562- 1572 (1551-1570)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Fischer (Vischer), Schöffe zu Widdig, und Johann Lange, (Bekl.) Beklagter: Michael Holtzbutgen, Köln, (Kl.), im Namen seiner Frau Maria Prokuratoren (Kl.): Dr. David Capito 1562 - Dr. Alexander Rebsteck 1562 - Dr. Christoffer Rebsteck 1562 - Dr. Laurentius Wilthelm 1562 - Dr. Henrich Portius 1562 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Philipp Seiblin 1562 - Dr. Laurentius Wilthelm 1562 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Gericht zu Widdig 1551 - 2. Vogt und Schöffen des Hohen Gerichts zu Bonn 1554 - 3. Kurfürstl. köln. Kommissare 1559 - 4. RKG 1562- 1572 (1551-1570) Beweismittel: Bd. I: Namen und Alter der Zeugen (Q 9). Bd. II: Zeugenaussagen vor dem RKG (Q 11). Verzeichnis der Güter des Johann Wrange (Q 13). Bd. III: Vorakten, darin: Urteil 3. Instanz (104). Urteil 2. Instanz (153). Zeugenaussagen vor 2. Instanz (155-252). Urteil 1. Instanz (325). Zeugenaussagen vor dem Gericht Widdig (327-354). An den Vorakten Fragment des Schöffensiegels von Widdig. Beschreibung: 3 Bde., 12 cm, 490 Bl.; Bd. I: 32 Bl., lose; Q 1-10 außer 5*; Bd. II: Bl. 33-136; Q 11-13; Bd. III: 7 cm, 354 Bl., gebunden; Vorakten, im Protokoll als Q 5 vorgesehen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ