Anspruch auf das alte Wrangengut zu Widdig (Erzstift Köln, Amt Bonn; Rhein-Sieg-Kr.) mit 1,5 Morgen Weingarten. Während der Appellat als ursprünglicher Kläger behauptet, seine Frau habe das Gut von ihrem Vater Johann Wrange und dem gleichnamigen Großvater geerbt und Vischer habe es, als sie unmündig und im Ausland war, in Besitz genommen, gibt der Appellant an, es gekauft zu haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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