Kaiser Karl VI. bestätigt auf Vortrag des Reichskammergerichtsadvokaten Georg Andreas Geibel der Gräfin Sybilla Maria von Löwenstein-Wertheim, geb. Freiin von Lang zu Leinzell, die Vormundschaft über ihre Tochter Friederika Ernestina und stellt ihr zur Unterstützung Rat Friedrich Salzmann bei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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