Bischof Ludolf von Naumburg überweist mit Zustimmung seines Kapitels auf Bitte des Propstes Konrad, der Äbtissin Margarethe und des Konvents zu Langendorf diesem Kloster die Einkünfte der Kirche in [Ober-]Greißlau (Grizlawe), deren Seelsorge dem Propst vom Archidiakon übertragen werden soll. Der Propst hat dem Bischof und dem Archidiakon den schuldigen Gehorsam zu leisten und einen geeigneten Priester anzustellen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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