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Abgrenzung der städtischen und landesherrlichen Kompetenzen in Angelegenheiten der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Kirchenaufsicht zu Soest, Bd. 1
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Abgrenzung der städtischen und landesherrlichen Kompetenzen in Angelegenheiten der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Kirchenaufsicht zu Soest, Bd. 1
Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 11. Ämter, Gerichte und Herrschaften >> 11.25. Stadt Soest und Soester Börde >> 11.25.2. Kompetenzen, Einkünfte und Privilegien der Amtsträger
(1573) 1601-1659
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Abrechnung des Richters zu Soest, Peter Schönebeck, über seine Einkünfte (an Pachtgeldern, Zoll und Brüchten sowie aus der Münzprägung) und Ausgaben, 1614/1615 - Salvegarde für die Besitzungen des Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg vor Einquartierungen der Truppen des Feldherrn Goncalo Fernandes de Cordova, 1623 (Amtsdruck) - Widerrechtliche Verwendung der Gerichtsfrohnen Melchior Rusche, Rembert Beck und Johann Castrop bei Einquartierungen in Soest, 1625 - Heberegister für die vom Gerichtsfrohnen zu Soest zu erhebende Pfennigrente, 1627 - Soester Bürger Andreas vom Daell ./. Ida Judith Schmitz, Tochter des Richters Detmar Dietrich Schmitz: Präbende des Freiweiltlichen Damenstifts St. Walburgis, 1654 - Geleitbrief für den Juden Abraham Zilcken zu Soest, 1655 - Schutz der vom Soester Bürger Goswin Michels genossenen Einkünfte der Salzmühle zu Soest vor einer Beschlagnahme durch den Kommandanten zu Lippstadt, Oberstleutnant Johann von Groende, 1655 - Zuständigkeit des Landesherren in Angelegenheiten der geistlichen Gerichtsbarkeit, für die Bestätigung der Vergabe von geistlichen Stellen und die Anordnung von Feiertagen, besonders des Buß- und Bettags, 1655 (Gutachten des Dr. Heinrich Caspar Schmitz, Bruder des Richters Detmar Dietrich Schmitz) - Soester Kirchenordnung, 1656 (in Abschrift)
Sachakte
Soest
Schönebeck, Peter
Pfalz-Neuburg
Soest
Pfennigrente
Daell
Schmitz
Schmitz
Zilcken, Abraham
Michels, Goswin
Soest
Lippstadt
Groende
Kirchenordnung
Schmitz
geistlichen Gerichtsbarkeit
und
von
Beck, Rembert
Castrop, Johann
Cordova,
Rusche, Melchior
Soest
Soest
St. Walburgis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.