Conlin Hiller, B. zu Wildbad, daselbst gef., weil er den in Feuersnot gegebenen Befehlen seines Amtmanns nicht gehorcht hatte, jedoch auf Fürbitten des Gerichts zu Wildbad nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe begnadigt, schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...