Die Kurfürstlich-Brandenburgischen Quartalsgerichtsräte entscheiden in dem Servitienstreit zwischen den Dörfern Bregenstedt und Hörsingen (Kläger) und den Junkern von Erxleben, derer von Alvensleben (Beklagte) auf Grund des Vergleichs von 1571 [September 20]. Dienstags nach Reminiscere des Eintausend Sechshundert undt Drey undt Viertzigsten Jahrs. s. [?]. Notariatsinstrument des Matthias Gummert von 1664 Juni 20 zu Helmstedt.

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