Der Konvent des Kreuzbrüder-Ordens zu Düsseldorf empfängt von Junker Coyne von Eynenberg, Herrn zu Landskron und Drimborn (Drynborn) den bisher von letzterem benutzten sogenannten Bixkamp bei dem Bixhof in der Herrlichkeit Eller zu erblichem Besitz und Vereinigung gedachten Hof, so lange nicht urkundlich nachgewiesen, dass der verstorbene Ritter Ailff Quaide denselben erblich an sich oder seinen Erben gebracht habe, für welchen Fall Junker Coyne wieder in Besitz tritt. Dagegen gestattet der Konvent dem Junker die lebenslängliche Nutznießung des Wasserlaufs über die Klostergüter in der Herrschaft Eller, eventuell bis zum Eintritt Vorgedachtenfalls. Geschiet ind gegen zu Duysseldorp in den jaeren unss heren Dusent vieffhondert ind zwey uff maindach na sent Lucien dage der hilgen junfferen. Mit dem Sekretsiegel des Priors (Konvent), den Siegeln des Johann Brack, von Johann Hamer, Kellner zu Düsseldorf, sowie den Siegeln den Vogel und des Reinhardt Hammerstein, Zöllner zu Düsseldorf sind ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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