Herzog Philipp Wilhelm von Jülich-Berg bekundet, daß die von den jülich-bergischen Ständen auf dem gegenwärtigen Landtag zu Dormagen erhobene Klage hinsichtlich der Nichteinhaltung von zuvor auf dem Landtag zu Mülheim getroffenen Abreden bzgl. des Defensionswesens, u.a. Werbungen und Ausrüstung betreffend, zurecht erfolgt ist. Das sei nicht aus Mißachtung der landständischen Privilegien, sondern "auß erforderung der höchster Vnvmbganglicher noth" geschehen. Er versichert, daß die Vorkommnisse weder die landständischen Privilegienen noch einzelne Landtagsbeschlüsse (u.a. von 1649) schmälern sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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