Das Capitel zu Cleve verleiht das von dem Propst Wessel zu Wischel aufgelassene Haus mit Hofstätte am Kirchhofe daselbst auf dessen Bitte seiner Magd Irmgard und nach deren Tode dem Bruder derselben auf Lebenszeit gegen einen Jahreszins von 1 Gulden, jedoch unter der Bedingung, daß, wenn Jacob noch bei Lebzeiten des Probstes Wessel in den Besitz gelangen sollte, dieser dasselbe für 25 Gulden wieder kaufen könne. Gegheven in den jaeren ons heren dusent vierhondert en seventhen op sente Katherinendaige der heiligen jonfrouwen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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