Streit zwischen Margarethe Rächenstampf, genannt Eder, zu Obing und ihren Ehemann Christoph Eder zu Obing, wegen der Weigerung der Rächenstampf, ihrem Ehemann das im Heiratsvertrag zugesagte Leibgeding von jährlich 10 fl. auf dem Rächenstampfgut zu gewähren.

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Staatsarchiv München