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Vor dem Gericht zu Willstätt bekennen Jakob und Katharina Gypper [Göpper] zu Willstätt, die dem Kloster St. Margarethen und Agnes zu Straßburg eine jährliche Gült von 5 Pfund straßburger Pfennige von 3 1/2 Juch Ackers zu Willstätt verkauften, daß dem genannten Kloster das Recht zusteht, das Kapital jederzeit mit vierteljährlicher Frist aufzukündigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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