Der Kreuzbrüder-Konvent zu Düsseldorf vermietet sein unverbautes Haus daselbst auf dem Neuen Werk neben Freiherrn von Spee gelegen samt dem bis zu dem Wall schießenden Garten auf 12 Jahre den Ehegatten kurfürstlich-pfälzischem Geheimrat Gerhard Bingen und Anna Elisabeth Sibenius vom 1. November 1692 ab für jährlich 90 Reichstaler (à 80 Albus kölnisch) bei halbjähriger Kündigungsfrist nach Ablauf der ersten 6 und mit der Verpflichtung, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit in dem Stand wie beim Antritt wieder zu überliefern. So geschehen Dusseldorff im Jahre 1692, den 9. Septbr. Mit Unterschrift und aufgedrückten Siegeln der Ehegatten Bingen, des Priors Johannes Holthausen und 5 Konventualen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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