Gertrudis, Äbtissin der Kirche S. Marien zu Münster, beurkundet die von dem Priester Heribertus, zu seiner Memorie an ihr Kloster und insbesondere an den S. Marien-Altar daselbst gemachte Schenkung eines nahe bei der Stadt gelegenen Grundstückes (Fundum civitati adjacentem), und verzichtet, zu Gunsten ihres Konventes, auf die Wortspfennige, welche sie bisher von diesem Grundstücke zu erheben hatte. Zeugen (Auswahl): Priorin Aleithis, mehrere Priester, Konversen und Ministerialen des Klosters ohne Ortsnamenangaben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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