Werden. -Clemens August Freiherr von Höfflinger, kurkölnischer Kämmerer, Obristwachtmeister der münsterischen Truppen, Herr zu Bruckhausen und Osterhausen, bekundet, daß Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn mit dem Lehngut Vorstmansgut im Hochstift Münster zu Alverskirchen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Heinrich Weber, Vikar auf Haus Schellenberg, im Beisein der Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Lutger Albert Lauten, Appellations-Kommissars und Kanzlei Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft (cachet) und Unterschrift des Bevollmächtigten