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Kirchengemeinde Hörstel (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.24. Kirchenkreis Tecklenburg
1897-1985
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hörstel (Kirchenkreis Tecklenburg) wurde 2008 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 92 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1897 bis 1985.Das Schriftgut reicht somit bis vor die Errichtung der Kirchengemeinde im Jahr 1901 zurück. Dokumentiert wird seit 1897 u.a. bereits die Einrichtung und der Betrieb der ev. Volksschule in Hörstel (LkA EKvW 4.213 Nr. 66). Dass die Kirchengemeinde von dem Betrieb der nahe verlaufenden Dortmund-Ems-Kanal mitgeprägt wurde, zeigt die Überlieferung über die seelsorgerliche Betreuung der Arbeiter, die Anfang des 20. Jahrhunderts bei dem Bau des Kanals beschäftigt waren, ebenso wie die Betreuung der später dort verkehrenden Binnenschiffer (Vgl. LKA EKvW 4.213 Nr. 63). Besonderes Augenmerk in dem vergleichsweise kleinen Archivbestand verdient die Überlieferung zur Einrichtung eines Schifferkinderheimes in Hörstel, das zur Unterbringung und schulischen Betreuung der schulpflichtigen Kinder der Binnenschiffer bereits in der frühen Nachkriegszeit gegründet wurde (LkA EKvW 4.213 Nr. 15 und 85).Seit ihrer Errichtung bis 1948 war die Kirchengemeinde Hörstel dauerhaft pfarramtlich mit der Kirchengemeinde Ibbenbüren verbunden (KABl 1948, S. 58), so dass es sich empfiehlt, bei Recherchen auch das Archiv der Kirchengemeinde Ibbenbüren (LkA EKvW Bestand 4.199) hinzuzuziehen. 30 Jahre später folgte erneut eine kurze pfarramtliche Verbindung mit der Kirchengemeinde Schale 1977-1979 (KABl 1977, S. 73 und KABl 1979, S. 119).Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Da die Akten nur zum Teil mit einer alphanumerischen Signatur in eine Registraturordnung eingebunden waren, bot sich eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundene Ordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Registratursignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.213 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.213 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 1010-1013
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hörstel (Kirchenkreis Tecklenburg) wurde 2008 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 92 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1897 bis 1985.
Das Schriftgut reicht somit bis vor die Errichtung der Kirchengemeinde im Jahr 1901 zurück. Dokumentiert wird seit 1897 u.a. bereits die Einrichtung und der Betrieb der ev. Volksschule in Hörstel (LkA EKvW 4.213 Nr. 66). Dass die Kirchengemeinde von dem Betrieb der nahe verlaufenden Dortmund-Ems-Kanal mitgeprägt wurde, zeigt die Überlieferung über die seelsorgerliche Betreuung der Arbeiter, die Anfang des 20. Jahrhunderts bei dem Bau des Kanals beschäftigt waren, ebenso wie die Betreuung der später dort verkehrenden Binnenschiffer (Vgl. LKA EKvW 4.213 Nr. 63). Besonderes Augenmerk in dem vergleichsweise kleinen Archivbestand verdient die Überlieferung zur Einrichtung eines Schifferkinderheimes in Hörstel, das zur Unterbringung und schulischen Betreuung der schulpflichtigen Kinder der Binnenschiffer bereits in der frühen Nachkriegszeit gegründet wurde (LkA EKvW 4.213 Nr. 15 und 85).
Seit ihrer Errichtung bis 1948 war die Kirchengemeinde Hörstel dauerhaft pfarramtlich mit der Kirchengemeinde Ibbenbüren verbunden (KABl 1948, S. 58), so dass es sich empfiehlt, bei Recherchen auch das Archiv der Kirchengemeinde Ibbenbüren (LkA EKvW Bestand 4.199) hinzuzuziehen. 30 Jahre später folgte erneut eine kurze pfarramtliche Verbindung mit der Kirchengemeinde Schale 1977-1979 (KABl 1977, S. 73 und KABl 1979, S. 119).
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Da die Akten nur zum Teil mit einer alphanumerischen Signatur in eine Registraturordnung eingebunden waren, bot sich eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundene Ordnung an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Registratursignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.213 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.213 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 1010-1013
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.