Klage des Dr. Bernard Kerckering ./. Ratsherrn Wilbrand Plönies zu Ossenbeck. Johan Plönies zu Ossenbeck vermachte - wie der Kläger das Testament auslegt -seiner Frau Helene von Hausen den Nießbrauch an seinem Nachlass und setzte zu Erben ein seine Brudersöhne Herman und Wilbrand Plönies. Letzterer ist der Beklagte. Herman Plönies war mit Elisabeth von Hausen, der jetzigen Frau des Klägers, verheiratet; sein Erbe wurde sein Sohn Johan, der minderjährig starb und von seiner Mutter beerbt wurde. Der Kläger verlangt daher namens seiner Frau die Herausgabe der Hälfte des Nachlasses des alten Johan Plönies vom Beklagten. Dieser behauptet, Johan Plönies habe seine Frau als Vorerbin und ihn und seinen Bruder Herman als Nacherben eingesetzt; Herman sei vor der Frau gestorben, er (der Beklagte) habe daher die ganze Erbschaft verlangt.
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Klage des Dr. Bernard Kerckering ./. Ratsherrn Wilbrand Plönies zu Ossenbeck. Johan Plönies zu Ossenbeck vermachte - wie der Kläger das Testament auslegt -seiner Frau Helene von Hausen den Nießbrauch an seinem Nachlass und setzte zu Erben ein seine Brudersöhne Herman und Wilbrand Plönies. Letzterer ist der Beklagte. Herman Plönies war mit Elisabeth von Hausen, der jetzigen Frau des Klägers, verheiratet; sein Erbe wurde sein Sohn Johan, der minderjährig starb und von seiner Mutter beerbt wurde. Der Kläger verlangt daher namens seiner Frau die Herausgabe der Hälfte des Nachlasses des alten Johan Plönies vom Beklagten. Dieser behauptet, Johan Plönies habe seine Frau als Vorerbin und ihn und seinen Bruder Herman als Nacherben eingesetzt; Herman sei vor der Frau gestorben, er (der Beklagte) habe daher die ganze Erbschaft verlangt.
B-C Civ, 1369
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1589, 1590) 1611 - 1614
Darin: Anlage (Abschrift): 24.3. 1589 u. 5.5. 1590. Testamente der Eheleute Johan Plönies u. Helene Huesen. Erwähnt werden Johan Vogtes; Johan Tüning; Valentin Friedrichs; Johan Vischer; Johan Burges; die Notare Wennemar Schmeddes, Henrich Buck, Henrich Polman von Beckum.
Enthält: Als Zeugen wurden i. J. 1612 vernommen: 1. Herman Menneman zum Welpendorf, 60 J. alt; 2. Anna Grolle, Frau Hans Velman, (..unles…); 3. Schneider Johan Ortman, 70 J. alt; 4. Christina zur Füchten, Frau Henrich Brinckering, 40 J. alt.
Enthält: Als Zeugen wurden i. J. 1612 vernommen: 1. Herman Menneman zum Welpendorf, 60 J. alt; 2. Anna Grolle, Frau Hans Velman, (..unles…); 3. Schneider Johan Ortman, 70 J. alt; 4. Christina zur Füchten, Frau Henrich Brinckering, 40 J. alt.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:13 MEZ