Vor Gotschalck von Harff und Peter Miller Im Karst, Lehnsmänner des Erzbischofs Johann Gebhardt von Köln, ernennt Metzgen, Witwe des Hermann Ebels, jetzt Ehefrau des Johann Horn, ihren Ehemann Horn als Anwalt der sämtlichen Erben betreffend den Neuwenhof vor Neuss, der dem Kurfürsten und dem Erzstift lehnsrührig ist, gegen Henrich und Adolf Sturm sowie gen Bernhard Krusenbecker, Rentmeister in Vloto. Das Lehen war laut Testament des Hermann Ebels auf seine Witwe und von ihr auf ihren jetzigen Ehemann Horn und ihre zwei Kindern übertragen worden.

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