05.04.05 Arbeit und Soziales
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.04 Behörden und Einrichtungen des Bundes
Die sächsischen Arbeitsämter wurden im Oktober 1990 als Behörden der Bundesarbeitsverwaltung eingerichtet und 2004 in Agenturen für Arbeit umbenannt. Unterstellt waren die Arbeitsämter dem Landesarbeitsamt Chemnitz, das 2004 zur Regionaldirektion Sachsen umstrukturiert wurde. Die Regionaldirektion versteht sich als Bindeglied zwischen den Agenturen für Arbeit in Sachsen und der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (bis 2004 Bundesanstalt für Arbeit). Im Jahr 2014 bestanden in Sachsen elf Agenturen für Arbeit, die ihre Dienstsitze in Annaberg-Buchholz, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig, Oschatz, Pirna, Plauen, Riesa und Zwickau haben. Alle Agenturen für Arbeit unterhalten in größeren Städten ihres Zuständigkeitsbezirkes regionale Dienststellen, die ebenso als "Agentur für Arbeit" bezeichnet werden.
Den Agenturen sind Jobcenter angeschlossen, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig sind. In Sachsen gibt es einerseits Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und der kommunalen Träger (bis 2010 "ARGE SGB II"). Andererseits existieren Jobcenter einer Optionskommune, wobei die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger der Leistungen nach SGB II zugelassen ist.
Den Agenturen sind Jobcenter angeschlossen, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig sind. In Sachsen gibt es einerseits Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und der kommunalen Träger (bis 2010 "ARGE SGB II"). Andererseits existieren Jobcenter einer Optionskommune, wobei die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger der Leistungen nach SGB II zugelassen ist.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 12:54 MEZ