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Rülin von Böckingen ("Beckingen"), Bürger zu Heilbronn ("Heilprin"), verspricht, sich als Gefangener der Brüder Berthold und Albrecht gen. von Massenbach zu Neuhaus in einem Jahr wieder zu stellen, sofern er nicht bereits früher mit einer Nachricht an Gewin Sletz zu Sulm zu erscheinen aufgefordert wird. Er wird in dieser Zeit nichts verkaufen oder verpfänden. Siegler: Aussteller, Hans von Berlichingen zu Grombach ("Grum-") und Gewin Sletz zu Sulm

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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