Werden. -Ludolf Friedrich Adolf Freiherr von Boenen, Herr zu Berge und Westerholt etc., bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Balcke im Kirchspiel Buer in der Bauerschaft Sutum sowie mit dem Haus und Gut zu Heven im Amt Bochum und Kirchspiel Uemmingen belehnt hat. Er hat gehuldigt [durch seinen Bevollmächtigten Georg Friedrich Jacobi] im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Georg Friedrich Jacobi