Kirschenhofen: Bischof [Marquard Rudolf von Rodt] und Domkapitel zu Konstanz zedieren dem Fürstlichen Stift Muri ihre bis dahin ihnen zuständig gewesenen Rechte auf Kirschenhofen und treffen durch Vereinbarung mit demselben wegen Besetzung der Kaplanei daselbst; Abschrift

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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