Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Veranlassung seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Graf Bernhard von Eberstein und Ulrich von Flehingen, was Schriftstücke über den Kauf von Gochsheim (Gochtzheym), ein Vierteil der dortigen Schäferei, 50 Gulden, welche Ulrich von dort eingeneommen hat, und die Ledigsagung des Hans Oberacker betrifft. Deshalb sollen beide Parteien vor die Entscheidungsleute, die sich bereits früher mit Gochsheim befasst haben, kommen: Engelhard von Neipperg, Ritter; Simon von Balzhofen (Walßhoven), Ritter; Erkinger von Rodenstein; Blicker Landschad; Philipp Forstmeister; Doktor Nikolaus von Öwisheim (Eüßheym); Doktor Thomas Dornberg.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...