Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Zur Streitsache des Regierungsrats Jürgen Marschalck gegen
die Grafen Cordt Christoph und Otto Wilhelm von Königsmarck wegen
Beleidigung und Aufforderung zum Duell
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Zur Streitsache des Regierungsrats Jürgen Marschalck gegen
die Grafen Cordt Christoph und Otto Wilhelm von Königsmarck wegen
Beleidigung und Aufforderung zum Duell
Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 3 Die königlich-schwedische Regierung, auch deren Korrespondenz mit Bedienten >> 2.2 3 7 Memoriale und Suppliken an die Regierung bzw. einzelne Regierungsmitglieder und Varia
1663-1665
Enthält: u.a.: Briefwechsel zwischen den Grafen von Königsmarck und Regierungsrat Marschalck vom Dezember 1663 wegen vermeintlicher Beleidigung durch Marschalck beim Landgericht in Lehe und Aufforderung zum Gefecht (frz./dt.); Schreiben Marschalcks an die Landesregierung vom 22. Dezember 1663 und 31. Dezember 1664 (mit Anlage); Briefwechsel zwischen der Regierung und den Grafen Königsmarck vom Dezember 1663 wegen Abmahnung und Rechenschaftslegung; Briefwechsel der Regierung mit der schwedischen Krone vom 31. Dezember 1663 bis 31. Dezember 1664 wegen der fiskalischen Klage gegen die Grafen und Abführung des Prozesses vom Justizkollegium zum Wismarer Tribunal (mit Anlagen, u.a.: Auszug aus dem Leher Landgerichtsprotokoll vom 24. Oktober 1663); Schriftsätze zur fiskalischen Klage, 1664/1665
Verzeichnung
Index-Gruppe: frei: GND:121511405:Marschalck, Jürgen
Marschalck, Jürgen, Regierungsrat Königsmarck, Cordt Christoph und Otto Wilhelm Grafen von
Lehe, Landgericht
Duell, Aufforderung, Königsmarck, Cordt Christoph u. Otto Wilhelm Grafen von Landgericht, Lehe Klage, fiskalische, Königsmarck, Cordt Christoph und Otto Wilhelm Grafen von Justizkollegium, Advocatus Fisci Tribunal, Wismar
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.