König Albrecht I. bestätigt dem Johanniter-Orden die inserierten Privilegien der Kaiser und Könige Friedrich I. von 1185, Philipp von 1207 und Heinrich (VII.) von 1227 (zweimal), indem er zugleich auf Bitten des oberdeutschen Ordenspriors Helwig von Randersacker den Orden in seinen besonderen Schutz nimmt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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