Simon Baurlen, Meier zu Öffingen, stellt dem Junker v. Neuhausen einen Revers aus über die Belehnung mit seinem Hof zu Öffingen zu einem Erblehen und bekundet seine Schuldigkeit, täglich dem Junker Dienst zu tun. ABschrift des 16. Jh. im Kopialbuch U 663, Bl. 17-19